COVID-19-Maßnahmen - AKTUELL - gültig ab 8. November 2021
Aus gegebenem Anlass möchten wir Euch über die neuen COVID-Maßnahmen, die ab 8. November 2021 auch auf unserem Sportplatz gelten, wie folgt informieren:
Aus 3-G wird 2-G: Überall dort, wo bislang 3-G galt, haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt.
Dies gilt auch für Sport und Freizeiteinrichtungen!
Auszug aus der Rechtsvorschrift für die 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung, Fassung vom 7.11.2021 § 7 Sportstätten Ziffer (2):
Der Betreiber von nicht öffentlichen Sportstätten darf Kunden nur einlassen, wenn diese einen 3G-Nachweis vorweisen. (Aus 3-G wird 2-G)
Übergangsfrist bis 6.12.2021: Bis dahin ist der Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test möglich.
Für Veranstaltungen wie Fussball-Meisterschaftsspiele gilt 2G-Pflicht auch für Zuschauer.